Bewertung  

 Bild: Posselt

Bewertungskommission

Die für die Wettbewerbsstufe federführende Einrichtung beruft die jeweilige Bewertungskommission. Sie stellt auch den Leiter/die Leiterin der Kommission. Im Falle der Regierungspräsidien ist dies der/die Referent/in für Obst- und Gartenbau. Sofern es Landkreise mit einer ausreichend hohen Teilnehmerzahl gibt, haben die Regierungspräsidien die Möglichkeit, die Kommissionsarbeit für den Bezirksentscheid im betreffenden Landkreis an diesen zu delegieren.
Als Kommissionsmitglieder kommen insbesondere Vertreterinnen und Vertreter folgender Bereiche in Frage:

  • Planung
  • Wirtschaftsförderung
  • Soziales
  • Jugend
  • Netzwerke Bürgerschaftliches Engagement
  • Bauordnung
  • Denkmalpflege
  • Grünordnung
  • Landschaftspflege
  • Naturschutz
  • mitauslobende kommunale Landesverbände bzw. deren Organisationen in der Region
  • gärtnerische Verbände
  • Landfrauenverbände
  • Bauernverbände

Die Entscheidungen aller Kommissionen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Grundsätze der Bewertung

Die Leistungen der Dörfer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten der Einflussnahme bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat und wie diese nach dem Motto "Was haben wir erreicht – Was tun wir für die Zukunft?“ umgesetzt werden. Besonderer Wert wird dabei auf Maßnahmen und Aktivitäten der letzten Jahre gelegt. Honoriert wird in erster Linie der Zuwachs an Lebensqualität im Dorf und nicht nur das erreichte Niveau.

Die Bewertung basiert auf den nachfolgend beschriebenen 4 Bereichen, die wie folgt in die fachliche Beurteilung eingehen:

  • Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen max. 20 Punkte
  • Soziale und kulturelle Aktivitäten max. 20 Punkte
  • Baugestaltung und Siedlungsentwicklung max. 15 Punkte
  • Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft max. 15 Punkte

Gesamturteil

Diese vier Fachbewertungsbereiche werden vor dem Hintergrund der individuellen Einflussmöglichkeiten des Dorfes auf seine künftige Entwicklung sowie der jeweiligen besonderen Ausgangslage beurteilt. In allen Bereichen sollen dabei die eigenständigen Leistungen der Dorfbewohner bei der Entwicklung ihres Dorfes im Vordergrund stehen. Um zu prüfen, ob die dargestellten Einzelmaßnahmen zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammengeführt wurden, werden die Dörfer zusätzlich hinsichtlich der als Ziele des Wettbewerbs formulierten Querschnittskriterien beurteilt. Die Querschnittsbewertung kann mit bis zu 10 Punkten in die Beurteilung einfließen.

 

 

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