Teilnahmebedingungen



Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnern in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben. Auch Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3.000 Einwohnern können mitmachen. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. 

Ein Dorf, das am Landesentscheid teilnehmen will, muss im Rahmen eines Bezirksentscheids ermittelt worden sein. Voraussetzung für die Meldung zum Bundesentscheid ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landesentscheid. 

Jedes teilnehmende Dorf erhält für die Unterstützung der konzeptionellen Arbeit einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €.

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