Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in drei Stufen:
Bezirksentscheid
Die Federführung liegt beim zuständigen Regierungspräsidium.
Sofern es Landkreise mit einer ausreichend hohen Teilnehmerzahl gibt, haben die Regierungspräsidien die Möglichkeit, die
Kommissionsarbeit für den Bezirksentscheid im betreffenden Landkreis an diesen zu delegieren. Landkreise haben also ggf. die
Möglichkeit, einen kreisbezogenen Entscheid durchzuführen.
Landesentscheid
Zuständig ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das Ministerium legt die Zahl der Teilnehmer entsprechend der Beteiligung auf Kreisebene im jeweiligen Regierungsbezirk fest.
Bundesentscheid
Federführend ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Meldung zum Bundesentscheid erfolgt nach einem feststehenden Schlüssel in Abhängigkeit von der Gesamtteilnehmerzahl im jeweiligen Bundesland.