Teilnahmebedingungen

Bild: Oeldorf; Bildautor: Franz Hofmann

  • Erstmals erhält jedes teilnehmende Dorf bzw. jede teilnehmende Gruppe von Dörfern für die Unterstützung der konzeptionellen Arbeit und den mit der Teilnahme verbundenen Aufwand einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
  • Teilnahmeberechtigt sind Dorfgemeinschaften in räumlich geschlossenen Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3.000 Einwohnern. Darüber hinaus sind auch Gruppen von Dörfern teilnahmeberechtigt, sofern die Orte in der Gesamtsumme die 3.000 Einwohnergrenze nicht übersteigen. Dabei sind Anmeldungen von Gemeindevertretungen, Vereinen und von LEADER-Aktionsgruppen möglich.
  • Ein Dorf, das am Landesentscheid teilnehmen will, muss im Rahmen eines Bezirksentscheids ermittelt worden sein.
  • Voraussetzung für die Meldung zum Bundesentscheid ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landesentscheid.  (Bild: Franz Hofmann)

 

 
 

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